Gemeinde Allschwil

Gemeinderat Allschwil beschliesst weitere Hilfsmassnahmen

24.04.2020

Der Allschwiler Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22. April 2020 weitere Hilfsmassnahmen
verabschiedet, um von der Coronakrise betroffene ortsansässige Personen und Familien sowie
Unternehmen und Selbständigerwerbende zu unterstützen. Für die geplante Umsetzung braucht es
noch die Zustimmung des Allschwiler Einwohnerrates.

Hilfspaket für Unternehmen und Selbständigerwerbende – Allschwil leistet Beitrag an Spendentopf
Ergänzend zu den Hilfspaketen von Bund und Kanton möchte die Gemeinde Allschwil ortsansässigen
Unternehmen und Selbständigerwerbenden in der Coronakrise finanzielle Unterstützung bieten. Der
Gemeinderat hat deshalb beschlossen, beim Einwohnerrat einen Beitrag in Höhe von CHF 300'000 zu
beantragen. Diesen Beitrag möchte der Gemeinderat in den Spendentopf der Onlineplattform «s Baselbiet
schaffts» (www.bl-schaffts.ch) einzahlen, um damit Allschwiler Unternehmen und Selbständigerwerbenden
zu helfen. Die Plattform ist als Antwort auf die Coronakrise von der Basellandschaftlichen
Wirtschaftskammer ins Leben gerufen worden. Für Allschwiler Unternehmen und Selbständigerwerbende
kann dort auf zwei Varianten gespendet werden:

  • Bei «Ich gib eifach» zahlen Spenderinnen und Spender, die kein bestimmtes Geschäft, sondern
    allgemein betroffene Firmen in ihrer Gemeinde unterstützen möchten, einen Betrag in den
    Spendentopf ihrer Gemeinde ein. Für diesen Topf ist auch der Beitrag der Gemeinde Allschwil
    vorgesehen. Anspruch auf Spendenbeiträge haben grundsätzlich alle Unternehmen und
    Selbständigerwerbenden, die sich auf der «s Baselbiet schaffts»-Plattform eintragen und damit um
    Unterstützung bitten. Einen definitiven Verteilschlüssel gibt es noch nicht. Über die Verwendung der
    Gelder – so ist es angedacht – entscheiden die Vertreter der Gemeinde, des lokalen
    Gewerbevereins und der Wirtschaftskammer BL gemeinsam.
  • Bei der anderen Variante, «Spänd dim lokale Gschäft», bieten Firmen eine Ware oder eine
    Dienstleistung zu einem Coronaspezialpreis mit Spendenaufschlag an, z. B. die Stange Bier für
    CHF 100. Dadurch sollen sich betroffene Gewerbetreibende nicht mit dem Verkauf von normalen
    Gutscheinen weitere Schulden in Form von versprochenen Leistungen aufbürden.

Wirtschaftliche Hilfe für Einzelpersonen und Familien
Die Gemeinde Allschwil hat weitergehende finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten angedacht. So beantragt
sie beim Allschwiler Einwohnerrat CHF 100'000, um mit diesem Beitrag Personen und Familien, die nur
wegen Corona zeitlich absehbar Unterstützung benötigen, vor der Sozialhilfe zu bewahren. Der Fokus liegt
dabei auf Betroffenen, die aufgrund von Kurzarbeit oder Einkommensverlust bei Selbständigkeit zurzeit ihren
Lebensunterhalt nicht mehr vollumfänglich bestreiten können.
Erfüllen die betroffenen Personen und Familien die Anspruchskriterien, kann mittels Nothilfefonds
überbrückend und à fonds perdu geholfen werden. Kontaktpunkt für die entsprechenden Abklärungen ist die
Gemeindehotline für Unterstützung bei finanziellen Schwierigkeiten, die vom Bereich Soziale Dienste –
Gesundheit (SDG) der Gemeinde Allschwil unter der Telefonnummer 061 486 26 26 unterhalten wird.

Hilfe im Kindesschutz
Bei angespannten Familiensituationen aufgrund der Coronakrise (Stichwörter Angst vor Jobverlust,
Homeoffice, Homeschooling etc.) kann das Kindeswohl gefährdet sein. In solchen Fällen möchte die
Gemeinde Allschwil durch Finanzierungen von externen Betreuungshilfen und Betreuungsangeboten à fonds
perdu die Lage entschärfen. Dafür wird sie beim Einwohnerrat ebenfalls einen Betrag in Höhe von
CHF 100'000 beantragen. Der Einsatz von sozialpädagogischen Familienbegleitungen (familienintern) oder
Betreuungen durch Pflegefamilien (extern) kann unter bestimmten Kriterien und ohne Eröffnung eines
Kinderschutzverfahrens erfolgen. Auskunft über die Anspruchskriterien und die angebotenen Hilfeleistungen
erteilt der Bereich Soziale Dienste – Gesundheit (SDG) der Gemeinde Allschwil, erreichbar unter der
Telefonnummer 061 486 26 26.

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