Gemeinde Allschwil

Situative Wartezeiten nicht ausgeschlossen

17.01.2022

Vorerst bis am 24. Januar 2022 gelten die vom Bundesrat verhängten Massnahmen gegen Covid-19. Diese Massnahmen haben zurzeit keine Auswirkungen auf den Umfang des Dienstleistungsangebots der Gemeindeverwaltung Allschwil. Angesichts der bestehenden Homeoffice-Pflicht und dem Risiko vermehrt auftretender krankheitsbedingter Ausfälle von Verwaltungsmitarbeitenden kann es jedoch in Spitzenzeiten situativ zu Wartezeiten kommen, für welche die Gemeindeverwaltung im Voraus um Verständnis bittet.

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