Gemeinde Allschwil

Sirenentest am 5. Februar 2020

04.02.2020

Am Mittwoch, 5. Februar 2020, findet der jährliche schweizweite Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen für den "Allgemeinen Alarm" und für den "Wasseralarm" getestet. Im Kanton Basel-Landschaft werden total 151 Sirenen getestet. Gehörlose Bewohner werden im Kanton Basel-Landschaft via SMS auf die Alarmauslösung aufmerksam gemacht. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Um 13.30 Uhr wird in der ganzen Schweiz das Zeichen "Allgemeiner Alarm", ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer, ausgelöst. Nach einer Pause von drei bis fünf Minuten erfolgt eine Wiederholung des Alarms. Zeitgleich werden gehörlose Bewohner des Kantons mit einer SMS über den Sirenenalarm informiert, dafür musste im Vorfeld einmalig die Telefonnummer des Empfängers angegeben werden.
Zusätzlich zum Sirenenalarm wird eine Alarmmeldung über die Informationsplattform ALERTSWISS verbreitet. Angaben zur Plattform finden Sie auf der Internetseite http://www.alert.swiss/

Die ALERTSWISS-App kann kostenlos im Apple Store und bei Google Play heruntergeladen werden.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Im Notfall Alarmauslösung von Hand
Bei einem Ausfall der Sirenenfernsteuerung wird im Ernstfall die Feuerwehr aufgeboten, diese aktiviert dann die Sirenen von Hand direkt vor Ort. Eine Überprüfung dieser Handauslösung wird vom Kanton jedes dritte Jahr angeordnet. Nach 2017 besteht darum in diesem Jahr wieder die Verpflichtung die Handauslösungen der Sirenen zu überprüfen. Es wird somit in sämtlichen Gemeinden des Kantons um 13:45 Uhr erneut der „Allgemeine Alarm“ sowie nach drei bis fünf Minuten eine Wiederholung ertönen.

Kein Wasseralarm-Test im Kanton Basel-Landschaft
In gefährdeten Gebieten, unterhalb von grossen Stauanlagen, erfolgt der Wasseralarm-Test zwischen 14:15 Uhr und 15:00 Uhr. Dabei ertönen zwölf tiefe Dauertöne von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es keine Stauanlagen welche mit Sirenen für den Wasseralarm ausgerüstet sind.
Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie im Internet unter www.sirenentest.ch

Für Rückfragen: Martin Halbeisen, Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Sicherheitsdirektion (SID), 061 552 71 21.

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