27.08.2026
Wie bei jeder Abstimmung vergibt die Gemeinde Allschwil unentgeltlich ihre gemeindeeigenen Plakatständer zum Zweck der politischen Werbung respektive der Abstimmungsempfehlung zu einer der genannten Abstimmungsvorlagen.
Am 29. November 2026 werden 7 Vorlagen zur Abstimmung gelangen.
Eidgenössische Abstimmungen
Auf Beschluss des Bundesrats werden am 29. November 2026 folgende eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
1. Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (BBl 2026 1757)
2. Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» (BBl 2026 1760)
3. Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» (BBl 2026 1758)
4. Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG) (BBl 2026 22)
Kantonale Abstimmungen
Am 29. November 2026 werden folgende kantonalen Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
5. Formulierte Verfassungsinitiative «Fairer Arbeitsmarkt: KMU-Arbeitsbedingungen als Richtschnur für die öffentliche Verwaltung» vom 18. September 2025 (2025/482)
6. Formulierte Gesetzesinitiative «für ein bezahlbares U-Abo für Kinder und Jugendliche im Kanton Basel-Landschaft» vom 1. September 2025 (2025/462)
Kommunale Abstimmung
Am 29. November 2026 wird folgende kommunale Vorlage zur Abstimmung gelangen:
7. Behördenreferendum betreffend Parzelle A-788 Zentrum Gartenhof (Teilzonenplan Binningerstrasse Teil B)
Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern
Berechtigt zur Nutzung sind folgende Zielgruppen:
Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via beiliegenden Anmeldetalon (Word-Version hier herunterladen oder PDF-Version hier herunterladen) per E-Mail bis spätestens am 21. September 2026 an einwohnerdienste@allschwil.bl.ch zu richten.
Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und Gruppierungen sich am Plakataushang beteiligen. Die teilnehmenden Parteien und Gruppierungen werden anhand einer schriftlichen Bestätigung per Post rechtzeitig über ihr Kontingent informiert. Die Ständer stehen ab dem 19. Oktober 2026 zur Verfügung.
Abteilung Einwohnerdienste
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