Gemeinde Allschwil

Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern: Abstimmungstermin September 2022

15.06.2022

Wie bei jeder Abstimmung vergibt die Gemeinde Allschwil unentgeltlich ihre gemeindeeigenen Plakatständer zum Zweck der politischen Werbung respektive der Abstimmungsempfehlung zu einer der genannten Abstimmungsvorlagen.

Am 25. September 2022 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:

Eidgenössische Vorlagen

  1. Volksinitiative vom 17. September 2019 «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»
  2. Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
  3. Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21)
  4. Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts)

Kantonale Vorlagen
keine

Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern
Berechtigt zur Nutzung sind folgende Zielgruppen:

  • Parteien, die im Allschwiler Einwohnerrat vertreten sind.
  • Initiativ- und/oder Referendumskomitees zu einer der zur Abstimmung gelangenden Vorlagen
  • Andere Gruppierungen, sofern diese eine Anspruchsberechtigung in Form von 15 Unterschriften durch Allschwiler Stimmberechtigte vorweisen können.

Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via beiliegenden Anmeldetalon (Word-Version hier herunterladen oder PDF-Version hier herunterladen) per E-Mail bis spätestens am 15. Juli 2022 an einwohnerdienste@allschwil.bl.ch zu richten.

Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und Gruppierungen sich am Plakataushang beteiligen. Die teilnehmenden Parteien und Gruppierungen werden anhand einer schriftlichen Bestätigung per Post rechtzeitig über ihr Kontingent und über die Lieferadresse für ihre Plakate informiert. Die Ständer stehen ab dem 16. August 2022 zur Verfügung. Es ist zu beachten, dass gemäss der Verordnung zum kommunalen Reklamereglement kein Versand von Abstimmungsempfehlungen durch die Gemeinde angeboten wird.

Abteilung Einwohnerdienste

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