Gemeinde Allschwil

Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern: Abstimmungstermin Juni 2023

08.03.2023

Wie bei jeder Abstimmung vergibt die Gemeinde Allschwil unentgeltlich ihre gemeindeeigenen Plakatständer zum Zweck der politischen Werbung respektive der Abstimmungsempfehlung zu einer der genannten Abstimmungsvorlagen.

Am 18. Juni 2023 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:

Eidgenössische Vorlagen

  1. Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen) (BBI 2022 3216)
  2. Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG) (BBI 2022 2403)
  3. Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (AS 2022 817)

    Die Vorlage 3 kommt nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt. Die Referendumsfrist läuft am 30. März 2023 ab. Die Bundeskanzlei wird noch zu gegebener Zeit über das Zustandekommen des Referendums informieren.

Kantonale Vorlagen

  • keine

Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern
Berechtigt zur Nutzung sind folgende Zielgruppen:

  • Parteien, die im Allschwiler Einwohnerrat vertreten sind.
  • Initiativ- und/oder Referendumskomitees zu einer der zur Abstimmung gelangenden Vorlagen
  • Andere Gruppierungen, sofern diese eine Anspruchsberechtigung in Form von 15 Unterschriften durch Allschwiler Stimmberechtigte vorweisen können.

Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via beiliegenden Anmeldetalon (Word-Version hier herunterladen oder PDF-Version hier herunterladen) per E-Mail bis spätestens am 3. April 2023 an einwohnerdienste@allschwil.bl.ch zu richten.

Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und Gruppierungen sich am Plakataushang beteiligen. Die teilnehmenden Parteien und Gruppierungen werden anhand einer schriftlichen Bestätigung per Post rechtzeitig über ihr Kontingent informiert. Die Ständer stehen ab dem 8. Mai 2023 zur Verfügung. Es ist zu beachten, dass gemäss der Verordnung zum kommunalen Reklamereglement kein Versand von Abstimmungsempfehlungen durch die Gemeinde angeboten wird.

Abteilung Einwohnerdienste

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