Gemeinde Allschwil

Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern: Abstimmungstermin Februar 2022

05.11.2021

Wie bei jeder Abstimmung vergibt die Gemeinde Allschwil unentgeltlich ihre gemeindeeigenen Plakatständer zum Zweck der politischen Werbung respektive der Abstimmungsempfehlung zu einer der genannten Abstimmungsvorlagen.

Am 13. Februar 2022 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:

Eidgenössische Vorlagen

  1. Volksinitiative vom 18. März 2019 «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt»
  2. Volksinitiative vom 12. September 2019 «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)»
  3. Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)
  4. Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien

    Die Vorlagen 3 und 4 kommen nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt. Die Bundeskanzlei wird über das Zustandekommen der Referenden informieren.

Kantonale Vorlagen:

  1. Formulierte Gesetzesinitiative «Klimaschutz»
  2. Teilrevision der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft betreffend Volksinitiativen

Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern
Berechtigt zur Nutzung sind folgende Zielgruppen:

  • Parteien, die im Allschwiler Einwohnerrat vertreten sind.
  • Initiativ- und/oder Referendumskomitees zu einer der zur Abstimmung gelangenden Vorlagen
  • Andere Gruppierungen, sofern diese eine Anspruchsberechtigung in Form von 15 Unterschriften durch Allschwiler Stimmberechtigte vorweisen können.

Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via beiliegenden Anmeldetalon (Word-Version hier herunterladen oder PDF-Version hier herunterladen) per E-Mail bis spätestens am 3. Dezember 2021 an einwohnerdienste@allschwil.bl.ch zu richten.

Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und Gruppierungen sich am Plakataushang beteiligen. Die teilnehmenden Parteien und Gruppierungen werden anhand einer schriftlichen Bestätigung per Post rechtzeitig über ihr Kontingent und über die Lieferadresse für ihre Plakate informiert. Die Ständer stehen ab dem 6. Januar 2022 zur Verfügung. Es ist zu beachten, dass gemäss der Verordnung zum kommunalen Reklamereglement kein Versand von Abstimmungsempfehlungen durch die Gemeinde angeboten wird.

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