15.05.2017
Mitwirkungsverfahren
Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes laden wir Sie ein, sich zur Quartierplanung "Heuwinkel" [Heuwinkelstrasse – Pappelstrasse – Eschenstrasse, Parzellen A22, A2453 und A20 (Anteil)] zu äussern. Es können Einwände erhoben und Vorschläge zur Planung eingereicht werden. Die Eingaben sind schriftlich innerhalb der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten.
Die Auflage über das öffentliche Mitwirkungsverfahren dauert vom 22. Mai 2017 bis am 30. Juni 2017 bei der Gemeinde Allschwil, Hauptabteilung Hochbau – Raumplanung, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110, Allschwil.
Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 08.00 bis 11.45 Uhr und Montag, Mittwoch und Freitag, 14.00 bis 16.45 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 061 / 486 25 88 oder 52).
Die Planungsdokumente können auch unter www.allschwil.ch eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Gemeinderat Allschwil
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