Gemeinde Allschwil

Meldepflicht private Tagesfamilien

04.09.2023

Wer einer Arbeit als Tageseltern/Tagesfamilie nachgeht, ist verpflichtet, dies gegenüber der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu melden.

Eine Meldepflicht besteht,

  • wenn die Betreuung gegen Bezahlung erfolgt,
  • das Kind unter zwölf Jahre alt ist und
  • die Betreuung auswärts (bei den Tageseltern) stattfindet.

Nicht meldepflichtig ist die Betreuung durch nahe Verwandte, z.B. durch Grosseltern.

Für die Aufsicht über die privaten Tagesfamilien ist in der Gemeinde Allschwil die Abteilung Familienergänzende Kinderbetreuung FEB zuständig. Diese hat von Amtes wegen zu prüfen, ob die Tageseltern und weitere im gleichen Haushalt lebende Personen nach Persönlichkeit, Gesundheit und erzieherischen Fähigkeiten geeignet sind und ob die Wohnverhältnisse eine gute Betreuung zulassen.

Meldungen:
KESB Leimental
Curt Goetz-Strasse 2
4102 Binningen
Tel. 061 599 85 20
leimental(at)kesb-bl.ch

Aufsicht:
Bereich Bildung – Erziehung – Kultur
Abteilung Familienergänzende Kinderbetreuung FEB
Gemeindeverwaltung Allschwil
Baslerstrasse 101
4123 Allschwil
Tel. 061 486 27 40
feb(at)allschwil.bl.ch

Auszug aus der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung PAVO):
Art. 12
1 Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, muss dies der Behörde melden.

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