19.09.2022
Die gesetzliche Ruhefrist aller Reihengräber und Urnennischen beträgt gestützt auf §17 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Allschwil maximal 25 Jahre, Familien- und Doppelgräber maximal 50 Jahre.
Im Jahr 2022 werden folgende Gräber auf dem Friedhof Allschwil aufgehoben, da die gesetzliche Ruhefrist abgelaufen ist:
• Reihengräber D06 (Grabnummern: 80 bis inkl. 148)
• Familiengräber B07 (Grabnummern: 162 bis inkl. 167)
• Urnennischenwand A23
• Familiengräber Nr. 28, Nr. 29, Nr. 31 und Nr. 33 bis Nr. 39.
Ökumenische Gedenkfeier für Angehörige
Das Grab oder die Urnennische liegen den Angehörigen und Hinterbliebenen am Herzen, es ist der Ort, wo sie sich einem lieben Menschen nahe fühlen können, wohin sie vielleicht Blumen oder Kerzen bringen. Da die Grabfeldaufhebung für viele Angehörige und Hinterbliebene kein leichter Moment ist, haben die Verantwortlichen der Gemeinde Allschwil und der drei Landeskirchen Reformierte Kirchgemeinde Allschwil-Schönenbuch, Römisch-katholische Pfarrei Allschwil und Christkatholische Kirchgemeinde Allschwil-Schönenbuch entschieden, eine ökumenische Gedenkfeier für Familienmitglieder der Verstorbenen durchzuführen.
In der Stille Abschied nehmen
Diese fand letzten Samstag, 17. September 2022, in der Friedhofskapelle auf dem Friedhof Allschwil statt. Der Einladung folgten über 40 Angehörige. Mit guten und tröstenden Gedanken und feierlicher Musik konnten sie in Stille Abschied nehmen von ihren Lieben. Nach der Begrüssung durch Adrian Landmesser, Bereichsleiter Bau – Raumplanung – Umwelt der Gemeinde Allschwil, führte Daniel Fischler, Pastoralraumpfarrer der röm.-kath. Kirche, die Teilnehmenden mit einem einleitenden Gedicht von Marie-Luise Langwald in die Gedenkfeier ein.
Alles hat seine Zeit
Im Anschluss an diese einleitenden Gedanken zitierte der reformierte-evangelische Pfarrer Claude Bitterli das bekannte Bibelwort aus dem dritten Kapitel des Predigerbuches: «Alles hat seine Zeit». Das Zusammenkommen und das Getrenntwerden. Diese Gedanken aus dem Predigerbuch berühren und beunruhigen gleichermassen, so Bitterli. Beunruhigen, dass alles seine Zeit hat – auch das menschliche Leben. Beruhigend in dem Sinn, dass nur Gott den Sinn aller Dinge kennt, auch wenn sie Schmerzhaft und Negativ sind. Aber im Wissen, dass es Gottes Gedanken – alles hat seine Zeit – sind, strömt in uns Zuversicht, Gelassenheit und Ruhe in die Herzen.
Herz als neuer Ort des Naheseins
Der christkatholische Pfarrer Thomas Zellmeyer nahm den Faden von Pfarrer Bitterli auf und thematisierte die Trauer und der Kummer über den Tod der Angehörigen. Während der Zeit des Trauerns und der Traurigkeit hat es vielleicht hier auf dem Friedhof einen Ort des Naheseins gegeben. An diesem Ort hat es vielleicht viele stille Gespräche zwischen den Lebenden und Toten gegeben. Auch gehörte zu diesem Nahesein das Pflegen und Schmücken des Grabes dazu. Nun wird dieser Ort hier auf dem Friedhof im Sinne «alles hat seine Zeit» aufgelöst. Die Frage ist erlaubt, wo wird in Zukunft dieser Ort des Naheseins sein? Pfarrer Zellmeyer wies darauf hin, dass das Herz so einen Ort sein kann. Im Herz sollen diese lieben Gedanken, die Dankbarkeit, die schönen und guten Erinnerungen an die Verstorbenen weiterleben. Dieser Platz im Herzen wird nie aufgehoben werden und wird nie von Gott getrennt. Im Sinne einer Symbolik an diesen besonderen Ort gaben die drei Geistlichen den Anwesenden ein Holzherz ab. Dieses hölzerne Herz soll die Angehörigen / Hinterbliebene stets an die Toten erinnern.
Die nächste Gedenkfeier für die Gräberaufhebung 2023 findet am Samstag, 16. September 2023 um 16 Uhr in der Friedhofskapelle auf dem Friedhof Allschwil statt. (ala)
Bildlegende:
Anna Metzlin an der Gambe verlieh der Gedenkfeier einen würdigen Rahmen. (Foto ala)
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