22.06.2021
Nachrücken
Die Gemeindeverwaltung erklärt anstelle von Christian Stocker Arnet (SP) Frau Noëmi Feitsma-Wirz als Nachrückende und somit als neues Mitglied des Einwohnerrats per 1. Juli 2021 bis zum Rest der laufenden Legislaturperiode (30. Juni 2024) als gewählt. (vgl. § 44 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte, GpR, SGS 120). Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen seit der Veröffentlichung Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (vgl. § 83 GpR).
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