17.06.2026
Nachrücken
Die Gemeindeverwaltung erklärt anstelle von Nico Jonasch (FDP) Herr Johnny Steiner als Nachrückenden und somit als neues Mitglied des Einwohnerrats per 1. Juli 2026 bis zum Rest der laufenden Legislaturperiode (30. Juni 2028) als gewählt (vgl. § 44 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte, GpR, SGS 120). Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen seit der Veröffentlichung Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (vgl. § 83 GpR).
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