23.07.2018
Personal- und Besoldungskommission
Wegen Wegzugs hat ein Mitglied per 31. Mai 2018 ihren Rücktritt aus der Personal- und Besoldungskommission, bekanntgegeben. Damit muss die gemeinderätliche Kommission durch ein neues Mitglied ergänzt werden.
Gemäss Gemeindeordnung kann der Gemeinderat die personelle Besetzung seiner Kommissionen frei wählen. Das bedeutet, dass die Mitglieder dieser Kommissionen nicht zwingend einer Partei angehören müssen. Als Wahlkriterien zählen Interesse am speziellen Aufgabengebiet und allfälliges persönliches oder berufliches Wissen, welches in ein solches Gremium eingebracht werden kann.
Die Personal- und Besoldungskommission setzt sich aus vier Mitgliedern zusammen. In ihren Aufgabenbereich gehören u.a. die Überwachung der Einhaltung des Stellenplanes, die Revision personalrechtlicher Bestimmungen oder die Prüfung allfälliger neuer Stellenschaffungen.
Die Sitzungen der Kommissionen finden jeweils abends an Werktagen statt und dauern 1 bis 2 Stunden. Die Anzahl der Sitzungen ist von den anfallenden Geschäften abhängig. Die Entschädigung der Kommissionsarbeit richtet sich nach den Bestimmungen des Reglements über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Nebenfunktionen.
Die Wahl in eine gemeinderätliche Kommission erfolgt durch den Gemeinderat auf die Dauer bis Ende der Amtsperiode 2016 - 2020. Ein Rücktritt ist jederzeit möglich. Ein Anspruch auf eine Wahl besteht nicht.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wenn dies der Fall ist, können Sie sich schriftlich um die Wahl in die Personal- und Besoldungskommission bewerben. Wir benötigen von Ihnen die persönlichen Daten wie Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Beruf bzw. berufliche Tätigkeit. Legen Sie uns mit wenigen Sätzen Ihre Beweggründe für Ihre Wahlbewerbung dar.
Ihre Wahlbewerbung können Sie bis 15. August 2018 (Poststempel) an folgende Adresse richten:
Gemeinderat
Postfach, Kennwort: Kommissionswahl
4123 Allschwil
Wir freuen uns auf Ihre Wahlbewerbung.
Gemeinderat Allschwil
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