05.05.2026
In den Erläuterungen des Bundesrates zur Änderung des Zivildienstgesetzes wurde ein Fehler entdeckt und in den elektronischen Versionen der Erläuterungen korrigiert. Die bereits gedruckten Abstimmungserläuterungen können nicht mehr angepasst werden.
Im Abschnitt «Rascher Einsatz nach Zulassung» auf Seite 28 stand, dass Personen, die vor oder während der Rekrutenschule ein Gesuch zum Zivildienst stellen, neu den langen Einsatz bereits im Jahr nach der Zulassung absolvieren müssen. Diese Vorgabe gilt mit der Gesetzesänderung jedoch nur für Personen, die während der Rekrutenschule ein Gesuch zum Zivildienst stellen. Personen, die ihr Gesuch vor Beginn der Rekrutenschule stellen, müssen den langen Einsatz weiterhin bis zum Ende des dritten Kalenderjahres abschliessen, das der rechtskräftigen Zulassung zum Zivildienst folgt.
Der Fehler wurde vom Bundesamt für Zivildienst entdeckt, das für die Vorlage zuständig ist. Die auf den Webseiten des Bundesrates zugänglichen PDF-Versionen der Erläuterungen wurden in allen Sprachversionen korrigiert und mit einem entsprechenden Hinweis versehen. Die bereits gedruckten Abstimmungserläuterungen können nicht mehr angepasst werden.
Die Zustellung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen an die Stimmberechtigten erfolgt am 22. Mai 2026.
Eine Information der Bundeskanzlei der Schweizerischen Eidgenossenschaft
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