Gemeinde Allschwil

Mitarbeit in der Kinder- und Jugendkommission

07.04.2015

Kinder- und Jugendkommission

nm. Gemäss Gemeindeordnung ist der Gemeinderat in der personellen Besetzung seiner Kommissionen frei. Dies bedeutet, dass die Mitglieder dieser Kommissionen nicht zwingend einer Partei angehören müssen. Als Wahlkriterien zählen Interesse am speziellen Aufgabengebiet und allfälliges persönliches oder berufliches Wissen, welches in ein solches Gremium eingebracht werden kann.

Die Sitzungen dieser Kommission finden jeweils abends an Werktagen statt und dauern ein bis zwei Stunden. Die Anzahl der Sitzungen ist von den anfallenden Geschäften abhängig. An diesen Beratungen nehmen die zuständigen Gemeinderatsmitglieder sowie Vertretungen der Hauptabteilungen der Verwaltung teil.

Die Entschädigung der Kommissionsarbeit richtet sich nach den Bestimmungen des Reglements über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Nebenfunktionen vom 24. Mai 2000.
Die Wahl in eine Kommission erfolgt durch den Gemeinderat auf die Dauer einer Amtsperiode von vier Jah¬ren. Ein Rücktritt ist jederzeit möglich. Wählbar sind stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner von Allschwil. Ein Anspruch auf eine Wahl besteht nicht.

Was macht die Kinder- und Jugendkommission?
Die Kinder- und Jugendkommission (KiJuKo) hat das Ziel, die Lebensqualität aller Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde zu fördern und sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Die KiJuKo nimmt Kinder- und Jugendanliegen in der Gemeinde auf; sie organisiert Präventionsveranstaltungen zu aktuellen Themen und unterstützt präventive und gesundheits-fördernde Projekte von Vereinen und Institutionen im Rahmen des Sucht- und Gewaltpräventionsfonds mit finanziellen Beiträgen. Die Kinder- und Jugendkommission berät den Gemeinderat in allen kinder- und jugendpolitischen Fragen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wenn dies der Fall ist, so können Sie sich schriftlich um die Wahl in die Kinder- und Jugendkommission bewerben.
Wir benötigen von Ihnen die persönlichen Daten wie Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Beruf bzw. berufliche Tätigkeit. Legen Sie uns mit wenigen Sätzen Ihre Beweggründe für Ihre Wahlbewerbung dar.

Ihre Wahlbewerbung können Sie bis spätestens 10. April 2015 (Poststempel) an folgende Adresse richten:

Gemeinderat
Postfach, Kennwort: Kommissionswahlen
4123 Allschwil 1

Wir freuen uns auf Ihre Wahlbewerbung.

Gemeinderat Allschwil

© 2024 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.

Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».


Impressum. Datenschutz. Nutzungsbedingungen. Sitemap.

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.