Gemeinde Allschwil

Informationen zur Parkraumbewirtschaftung in Allschwil

11.12.2023

Bezug Parkkarten 2024

Die Gemeinde Allschwil hat das Bezugssystem bewusst flexibel konzipiert, sodass es jederzeit möglich ist, Parkkarten für die kommenden Jahre bereits frühzeitig zu beziehen. Das Anfangsdatum (Gültig ab) kann beim Onlineantrag selbständig für das jeweilige Kalenderjahr ausgewählt werden. Das Enddatum wird automatisch generiert und ist immer der 31.12. des ausgewählten Kalenderjahres. Somit könnte theoretisch bereits heute eine Parkkarte für das Jahr 2030 bezogen werden.

Die Anwohnerparkkarten können mit einem gültigen Fahrzeugausweis online bezogen, bezahlt und per «Print@home» ausgedruckt werden. Der Bezug am Schalter der Gemeindepolizei wird mit einer zusätzlichen Aufwandgebühr von CHF 20.- belastet, es ist nur Barzahlung möglich. Der Schalter der Gemeindepolizei ist Montag – Freitag von 10.00 – 11.45 Uhr geöffnet.

Tages- oder Halbtagesparkkarten können von Einwohnenden und auswärtigen Personen jederzeit erworben werden. Die Karten können ebenfalls online bestellt, bezahlt und ohne Bearbeitungszeit per «Print@home» ausgedruckt werden.

Für in Allschwil ansässige Firmen besteht die Möglichkeit, für ihre Mitarbeitenden Angestelltenparkkarten zu erwerben, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie nicht über genügend eigene Parkplätze für die Mitarbeitenden verfügen. Es ist zwingend ein schriftliches Gesuch einzureichen. Dieses hat die Anzahl der Mitarbeiterschaft zu enthalten, da die Karten kontingentiert sind. Die Verteilung der Karten innerhalb des Betriebs ist Sache des gesuchstellenden Betriebs. Gesuche sind an folgende Adresse zu richten:

Gemeindeverwaltung Allschwil
Abteilung Sicherheit PRB
Baslerstrasse 111
4123 Allschwil

Die Parkkartenpreise sind in der Verordnung zum Parkraumreglement festgelegt und bleiben unverändert:
Anwohnerparkkarte CHF 50.- pro Kalenderjahr und Fahrzeug
Tageskarte CHF 20.- pro Tag
Halbtageskarte Vor- und Nachmittag je CHF 12.-
Angestelltenparkkarte CHF 860.- pro Kalenderjahr und Fahrzeug

Handhabung der Parkkarten
Parkkarten sind jeweils gut sichtbar hinter der Frontscheibe der Fahrzeuge anzubringen. Die Parkkarten gelten ausschliesslich auf den Gemeindestrassen im bewirtschafteten Gebiet, welche «Mit Parkkarte 4123 unbeschränkt» gesondert signalisiert sind. In den blauen Zonen auf den Kantonsstrassen sind die Parkkarten nicht gültig! (Es sind dies: Basler-, Binninger-, Neuweiler-, Oberwiler-, Schönenbuchstrasse sowie Fabrikstrasse und Grabenring).

In den blau markierten Zonen auf den Gemeindestrassen bleiben mit der Parkraumbewirtschaftung die bisherigen Regelungen für «Blaue Zonen» bestehen. So kann man weiterhin eine Stunde oder ab 19:00 Uhr bis 08:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen auch ohne Anwohnerparkkarte mit der «normalen» Parkscheibe frei parkieren. Zu beachten gilt es, dass der Samstag als Werktag gilt.

Ohne Parkkarte (Anwohner-, Tages-, Halbtages- oder Angestelltenparkkarte), ist zwingend die Parkscheibe mit der Ankunftszeit einzustellen! Die Pflicht für die Anbringung der Parkkarte oder einer Parkscheibe besteht auch in Gemeindestrassen, wo keine blauen Parkfelder markiert sind. Hier gilt in jedem Fall die sogenannte «Zonensignalisation», welche bei der Einfahrt ins Quartier beachtet werden muss.

Gemeindeverwaltung Allschwil, Abteilung Sicherheit

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