Gemeinde Allschwil

Hundeverbot auf Friedhof

14.10.2019

Friedhof

Der Friedhof ist eine Ruhestätte seiner Verstorbenen. Seiner Bestimmung gemäss ist diese Ruhe zu achten und in Ehre zu halten. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Hundehalter sich dem ausdrücklichen Hundeverbot widersetzen und selbst die Hinterlassenschaften ihrer Hunde auf dem Friedhof zurücklassen. Diesbezüglich möchten wir darauf hinweisen, dass das Betreten mit Hunden auf dem Friedhof verboten ist.

Besten Dank für ihre Kenntnisnahme und Umsetzung.

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