14.12.2015
Hundegebühr
Anfangs 2016 versendet die Gemeinde die Jahresrechnungen für die Hundegebühr an die Allschwiler Hundehalterinnen und Hundehalter. Leider erhalten häufig auch Hundehaltende eine Rechnung, deren Hunde im Verlauf des Jahres verstorben sind oder den Besitzer gewechselt haben. Es ist nachvollziehbar, dass in der Trauer über den Verlust eines treuen Begleiters vergessen werden kann, diesen bei der Gemeinde, aber auch bei der ANIS-Datenbank abzumelden. Bitte nehmen Sie die Abmeldung noch vor Jahresende vor, damit Sie im 2016 keine neue Jahresrechnung erhalten. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle (AllService), telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Für die Abmeldung benötigen wir eine Kopie der Tierarztrechnung (Euthanasie) oder der Rechnung für die Einäscherung des Hundes.
Gleichzeitig möchten wir Sie betreffend Hundegebühr auf das Hundereglement §10 Abs. 3 aufmerksam machen: Die Gebühren werden jeweils anfangs Jahr pro Kalenderjahr erhoben. Für nach dem 1. Juli gemeldete Hunde wird die Hälfte der Gebühr erhoben. Rückerstattungen sind ausgeschlossen.
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