Gemeinde Allschwil

Keine ungültigen Stimmabgaben bei Abstimmungen

25.02.2021

Das Stimm- und Wahlrecht ist ein wichtiger Pfeiler unserer Demokratie – gerade auch auf Gemeindeebene. Bei Abstimmungen und Wahlen kommt es leider immer wieder zu ungültigen Stimmabgaben, dies ist schade und liesse sich vermeiden.

So waren bei allen drei Vorlagen der letzten Volksabstimmung Ende November 2020 jeweils über 150 Stimmabgaben ungültig. Auch im September davor floss die Meinung von 2,7 Prozent der Abstimmenden nicht ins Wahlergebnis der Lindenplatz-Abstimmung ein. Dies entsprach immerhin 194 ungültigen von 7217 eingegangenen Stimmzetteln, die im Resultat fehlten.

Durch diese Vorsichtsmassnahmen können Sie sicherstellen, dass Ihre wichtige Stimme immer gültig ankommt:

  • den Stimmrechtsausweis (ausschliesslich den eigenen) immer von Hand unterschreiben
  • pro Stimmrechtsausweis und Vorlage nur einen Stimmzettel einlegen
  • bei brieflicher Stimmabgabe die Unterlagen am Abstimmungswochenende unbedingt bis spätestens am Samstag um 17.00 Uhr in einen der Gemeinde-Briefkästen einwerfen. Wird das Abstimmungscouvert per Post gesandt, ist es bis spätestens am Dienstag (B-Post) bzw. Donnerstag (A-Post) vor der Abstimmung/Wahl einzuwerfen – das gilt auch, wenn die Aufgabe des Couverts in Allschwil erfolgt. Vergessen Sie bitte nicht, das Couvert zu frankieren.
  • Erlaubt ist es, mehrere Stimmzettel in ein Couvert zu legen, wenn genauso viele Stimmrechtsausweise vorhanden sind. Sind jedoch mehr Stimmzettel als Stimmrechtsausweise vorhanden, ist alles ungültig.

Neben diesen zwingenden Voraussetzungen der erfolgreichen Stimmabgabe erleichtern Sie dem Wahlbüro das Wahlprozedere, wenn Sie:

  • die Stimmzettel zusammenlassen und nicht auseinanderreissen
  • die Abstimmungsunterlagen (Büchlein etc.) vorher entsorgen

Für eine persönliche Stimmabgabe stehen Ihnen unsere beiden Wahllokale jeweils am Abstimmungs- oder Wahlsonntag von 10 bis 12 Uhr zur Verfügung.

Einwohnerdienste Allschwil

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