Gemeinde Allschwil

Grabfeldräumungen auf dem Friedhof Allschwil

28.02.2022

Gestützt auf §17 des Friedhof- und Bestattungsreglementes beträgt die Belegungsdauer aller Reihengräber und Urnennischen maximal 25 Jahre, Familien- und Doppelgräber maximal 50 Jahre.

Aktuell werden folgende Grabstätten aufgehoben:

• Reihengräber D06 → Grab Nr. 80 bis 148
• Reihengräber B07 → Grab Nr. 162 bis 167
• Urnennischenwand A23


Die Grabfeldräumung ist ab 21. September 2022 geplant. Falls Angehörige den Grabstein und die Pflanzen der Gräber behalten möchten, bitten wir dies dem Friedhofpersonal bis zum 14. September 2022 unter Tel. 061 486 26 65 mitzuteilen.

Gemeindeverwaltung Allschwil
BAU – RAUMPLANUNG – UMWELT
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