Gemeinde Allschwil

Grabfeldräumungen - Friedhof allschwil

04.05.2026

Friedhof

Gestützt auf §17 und §21 des Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Allschwil beträgt die Belegungsdauer aller Reihengräber und Urnennischen maximal 25 Jahre, Familien- und Doppelgräber maximal 50 Jahre. Wegen Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist, werden 2026 folgende Grabstätten aufgehoben:

 • Familiengräber:A11 → Grab Nr. 201 & 203
C15 → Grab Nr. 206 & 207
B02 → Grab Nr. 208 
 • Urnenreihengräber:A15/16 → Grab Nr. 979 bis 1002
 • Urnennischenwand:A2
 • Erdreihengräber:D05 → Grab Nr. 260 bis 287
D08 → Grab Nr. 288 bis 298 (ehemals D03)
 • Kindergräber:KG → Grab Nr. 38 bis 40

Die Grabfeldräumung ist ab 12. Oktober 2026 vorgesehen. Falls Angehörige den Grabstein und die Pflanzen der Gräber behalten möchten, bitten wir dies dem Friedhofpersonal bis zum 25. September 2026 unter Tel. 061 486 26 65 mitzuteilen. Vorgängig wird zur Grabfeldräumung am Samstag, 12. September 2026 um 16.00 Uhr eine ökumenische Gedenkfeier in der Friedhofkapelle stattfinden. Mit dieser Gedenkfeier möchte die Gemeinde Allschwil den Betroffenen die Gelegenheit geben, sich vom Grab Ihrer Angehörigen zu verabschieden. Bitte beachten Sie, dass bei einer Grabaufhebung, das Grabmal und die Bepflanzungsfläche abgeräumt werden. Die sterblichen Überreste werden vorerst in der Erde belassen, das heisst, die Totenruhe bleibt unmittelbar nach der Grabaufhebung unangetastet.

Gemeindeverwaltung Allschwil

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