Gemeinde Allschwil

Neue Gebührenordnung für öffentliche Anlagen und Gebäude in Allschwil

07.02.2017

Die heutigen Gebühren für öffentliche Anlagen und Gebäude in Allschwil sind nicht mehr marktkonform. Sie sind weder kostendeckend noch ortsüblich im Vergleich zu den umgebenden Gemeinden. Deshalb passt Allschwil die aktuelle Gebührenordnung für öffentliche Gebäude und Anlagen per 1. August 2017 den neuen Gegebenheiten an.

Die Gemeinde Allschwil investiert jährlich mehrere Millionen Franken in den Betrieb und Unterhalt der Infrastruktur für die Bereiche Kultur, Sport und Freizeit. Allein der Unterhalt des Schwimmbads und der Sportanlage Im Brüel beläuft sich auf über eine Million Franken pro Jahr. Die heutigen Gebühren für öffentliche Gebäude und Anlagen entsprechen nicht mehr marktüblichen Gepflogenheiten. Nur in etwa 2% der Fälle wurden bis heute in Allschwil Gebühren für die Benutzung von Schul- bzw. Sportinfrastrukturen erhoben, da die bisherige Regelung Allschwiler Vereine von der Gebührenerhebung befreite.

Die neue Schule Gartenhof bietet neuartige Infrastrukturmöglichkeiten, für die keine bisherigen Regelungen angewendet werden können. Deshalb ist nach dem Bezug der Schule Gartenhof, dem Wegfall anderer Objekte (Schulanlage Gartenstrasse, Turn- und Konzerthalle, Schulhaus Bettenacker) sowie den Änderungen bei Aussensportanlagen eine Anpassung der aktuellen Gebührenordnung an die neuen Gegebenheiten unumgänglich. Die neuen Tarife und die Höhe der Gebühren sind vergleichbar mit den Preisen für Objekte umliegender Gemeinden und den Sportanlagen von Basel-Stadt.

Die neue Ordnung legt für jede öffentliche Anlage bzw. jedes öffentliche Objekt einen Grundtarif fest. Die von den Nutzern zu bezahlende Gebühr setzt sich zusammen aus diesem Grundtarif, welcher mit dem Faktor Tarifgruppe und dem Faktor Benutzungszeit multipliziert wird.
Wird eine Anlage von einem Nutzer wiederholt am gleichen Wochentag zum gleichen Zeitpunkt benutzt, entspricht die kumulierte Benutzungsgebühr während eines Semesters maximal der 10-fachen Benutzungsgebühr der entsprechenden Einzelnutzung.
Beispiel: Für einen Verein, der eine ganze Saison jeden Dienstag ein Training durchführt, entstehen für die beispielsweise 24 Benutzungen somit in der Summe Gebühren von 10 Einzelmieten.
Der Faktor Tarifgruppe unterscheidet 4 Nutzergruppen. Die Tarifgruppe 0, Kinder und Jugendliche sowie öffentliche Schulen der Gemeinde Allschwil sind gebührenfrei. Für die Tarifgruppe 1, ortsansässige Vereine, gilt der Faktor 0,2, die Tarifgruppe 2, Allschwiler Privatpersonen, Firmen sowie Vereine und Organisationen mit Sitz ausserhalb Allschwils, erhalten eine Reduktion um den Faktor 0,4. Für die Tarifgruppe 3, Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter, gilt der Faktor 1,0.

Die Gebührenordnung tritt für Einzelbenutzungen rückwirkend auf den 1. September 2016 in Kraft. Damit sich die regelmässigen Nutzer einer Anlage jedoch auf die neuen Gebühren finanziell einstellen können, tritt die Gebührenordnung für Saisonbenutzungen erst ab dem 1. August 2017 in Kraft.
Die genauen Tarife und Faktoren können dem Tarifblatt entnommen werden.

Um allfällige Fragen zu beantworten, findet wie folgt eine Informationsveranstaltung statt:

Datum/Zeit: Montag, 13. März 2017, 18.30 Uhr
Ort: Schule Gartenhof, Saal, Lettenweg 30, Allschwil

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