11.08.2025
Die Gemeindesteuer 2025 wird am 31. Oktober 2025 zur Zahlung fällig (gemäss §6 des kommunalen Steuer-reglements). Dies hat zur Folge, dass auf geschuldeten Steuerbeträgen, die nach diesem Zeitpunkt beglichen werden, ein Verzugszins von 4.75 % erhoben wird.
Die definitiv geschuldete Gemeindesteuer 2025 wird erst aufgrund der im Frühjahr 2026 einzureichenden Steuererklärung 2025 festgesetzt. Zur Vermeidung von Verzugszinsbelastungen empfehlen wir ihnen deshalb, mindestens den mit unserer Vorausrechnung 2025 provisorisch in Rechnung gestellten Betrag zu bezahlen.
Die Gemeindesteuerbeträge sind der Gemeindeverwaltung Allschwil zu überweisen. Bitte verwenden Sie keine vorgedruckten Einzahlungsscheine mehr aus vergangenen Steuerjahren. Daueraufträge sind immer mit dem neuen Steuerjahr, resp. der entsprechenden Referenznummer, anzupassen.
Einzahlungsscheine erhalten Sie unter https://www.allschwil.ch / Rubrik Verwaltung / Formulare & Dokumente /
Gemeindesteuern – Einzahlungsscheine und Kontoauszüge bestellen.
Bitte das Formular vollständig ausfüllen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt.
Wir danken allen Steuerzahlerinnen und –zahlern, die von der Möglichkeit
der Vorauszahlung Gebrauch machen bzw. ihre Steuern rechtzeitig per
Fälligkeitstermin begleichen.
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