Gemeinde Allschwil

Fälligkeit der Gemeindesteuer 2023

16.10.2023

Die Gemeindesteuer 2023 wird am 31. Oktober 2023 zur Zahlung fällig (gemäss §6 des kommunalen Steuerreglements).

Dies hat zur Folge, dass auf geschuldeten Steuerbeträgen, die nach diesem Zeitpunkt beglichen werden, ein Verzugszins von 5 Prozent erhoben werden muss.

Die definitiv geschuldete Gemeindesteuer 2023 wird erst aufgrund der im Frühjahr 2024 einzureichenden Steuererklärung 2023 festgesetzt.
Zur Vermeidung von Verzugszinsbelastungen empfehlen wir ihnen deshalb, mindestens den mit unserer  Vorausrechnung 2023 provisorisch in Rechnung gestellten Betrag zu bezahlen.

Die Gemeindesteuerbeträge sind der Gemeindeverwaltung Allschwil zu überweisen.
Bitte verwenden Sie keine vorgedruckten Einzahlungsscheine mehr aus vergangenen Steuerjahren. Daueraufträge sind immer dem neuen Steuerjahr, resp. mit der entsprechenden Referenznummer anzupassen.

Einzahlungsscheine erhalten Sie unter https://www.allschwil.ch / Rubrik Verwaltung / Formulare & Dokumente /
Gemeindesteuern – Einzahlungsscheine und Kontoauszüge
bestellen.
Bitte das Formular vollständig ausfüllen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt.

Wir danken allen Steuerzahlerinnen und –zahlern, die von der Möglichkeit der Vorauszahlung Gebrauch machen bzw. ihre Steuern rechtzeitig per Fälligkeitstermin begleichen.

Gemeindeverwaltung Allschwil

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