17.11.2025
Es ist beim Regierungsrat keine Beschwerde gegen den Ausgang der kommunalen Volksabstimmung «Behördenreferendum betreffend Neugestaltung des Lindenplatzes» vom 18. Mai 2025 eingegangen.
Das Ergebnis der kommunalen Volksabstimmung vom 18. Mai 2025 wird als gültig erklärt. Der Einwohnerratsbeschluss vom 16. Oktober 2024 betreffend «Weiterplanung und Ausführung des Projektes Neugestaltung Lindenplatz» ist damit nichtig.
Der Gemeinderat
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