Gemeinde Allschwil

Themen im Dezember: Zonenrevision Siedlung - Statutenrevision AZB - Festlegung Vergütungs- und Verzugszins

26.01.2024

Der Gemeinderat hat im Dezember die überarbeiteten Dokumente der Zonenvorschriften Siedlung und des Strassennetzplans genehmigt und für das öffentliche Mitwirkungsverfahren freigegeben. Dies, nachdem sich das kantonale Amt für Raumplanung zu den Planungsinstrumenten geäussert hatte.

Zonenrevision: Mitwirkungsverfahren läuft

An seiner letzten Sitzung im Jahr 2023 wurden dem Gemeinderat die Änderungen, die nach der kantonalen Vorprüfung noch vorgenommen worden sind, präsentiert. In der Diskussion konnten Detailfragen, etwa zur Förderung des Baumerhalts oder zur Uferschutzzone beim oberen Abschnitt Bachgraben, erörtert und geklärt werden. Nach der Freigabe der überarbeiteten Dokumente sieht der Gemeinderat dem öffentlichen Mitwirkungsverfahren, das noch bis zum 26. Februar 2024 dauert, optimistisch entgegen. Die Bevölkerung ist eingeladen, am Mitwirkungsverfahren teilzunehmen. Weitere Information: https://zukunft-allschwil.ch


Statutenrevision: Alterszentrum am Bachgraben (AZB)

Diverse gesetzliche Veränderungen und verwaltungsrechtliche Abläufe – u. a. der Zusammenschluss der Gemeinden zu Versorgungsregionen oder auch die Public Corporate Governance Strategie sowie die dazugehörenden Richtlinien der Gemeinde Allschwil – machten es notwendig, die Statuten der Stiftung Alterszentrum Am Bachgraben Allschwil/Schönenbuch anzupassen. Im November 2023 konnten die überarbeiteten Statuten und ergänzenden Reglemente der Stiftungsaufsicht beider Basel zur Vorprüfung eingereicht werden. Im Dezember hat der Gemeinderat das Resultat der Vorprüfung zur Kenntnis genommen und seine Zustimmung zur Statutenrevision und den entsprechenden Reglementen per 1. Juli 2024 erklärt.


Weitere Themen in Kürze

Der Gemeinderat hat den Vergütungszins für frühzeitig einbezahlte Gemeindesteuern für das Jahr 2024 von 0,2 Prozent auf 0,8 Prozent erhöht und ist damit mit dem Kanton gleichgezogen. Ein attraktiver Vergütungszinssatz bietet für die Steuerzahlenden einen Anreiz, die Steuern frühzeitig zu bezahlen. Auch beim Verzugszinssatz ist der Gemeinderat mit dem Kanton gleichgezogen und hat diesen auf 4,75 Prozent reduziert.

Der Gemeinderat hat im Dezember die folgenden kantonalen Vernehmlassungen und Anhörungen behandelt:

  • Dem Entwurf der «Kantonalen Richtlinie Retention» wurde unter Vorbehalt einiger Präzisierungen und Ergänzungen, zugestimmt. Retention bezieht sich auf den gezielten Rückhalt von Regenwasser und ist als Entwässerungsgrundsatz bereits seit 1991 in der eidg. Gewässerschutzgesetzgebung verankert.
  • Den Änderungen der Verordnung über die Altersbetreuung- und Pflegeverordnung betreffend die aktualisierte Erfassungsmethodik stimmt der Gemeinderat zu. Die Erfassungsmethodik, welche den Alters- und Pflegeheimen Regeln zur Ermittlung der Kosten und Leistungen vorgibt, soll angepasst werden. Die Vorlage dient der Transparenz und Vergleichbarkeit innerhalb des Kantons und wird daher begrüsst.
  • ln der Schweiz existiert die Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter (UBA). Die UBA unterstützt Betroffene bei Misshandlungen oder ausgeprägter Vernachlässigung und hilft bei eskalierenden Konflikten einvernehmliche Lösungen zu finden. Für den häuslich-privaten Bereich gibt es im Kanton Basel-Landschaft bislang keine spezialisierte Anlaufstelle. Diese Lücke soll nun geschlossen werden. Der Gemeinderat begrüsst den Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit der Unabhängigen Beschwerdestelle für das Alter.

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