24.10.2025
Tempo 30 auf Allschwiler Quartierstrassen wird aller Voraussicht nach ab Ende 2025 etappenweise Realität. Das Umsetzungskonzept kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr beliebig verändert werden.
Das Konzept zur Umsetzung von Tempo 30 auf Allschwiler Quartierstrassen wurde im Dezember 2024 zur Vorprüfung beim Kanton eingereicht. Dieser hat im Rahmen der kantonalen Vorprüfung diverse Änderungen gefordert. Die Aufarbeitung dieser Änderungen ist nun abgeschlossen und das bereinigte Konzept wurde Anfang September zur Genehmigung beim Kanton eingereicht. Wie lange die kantonale Bearbeitung dauern wird, kann gegenwärtig nicht abgeschätzt werden.
Nach erfolgter Genehmigung werden die verkehrspolizeilichen Anordnungen im Gemeinderat beraten, anschliessend publiziert und die Markierungs- und Signalisationsarbeiten ausgeschrieben. Danach erfolgt die etappenweise Umsetzung von Tempo 30 auf den Quartierstrassen, wobei die Reihenfolge durch den Gemeinderat festgelegt wird. Mit der Umsetzung in den ersten Quartieren kann aller Voraussicht nach Ende 2025 begonnen werden.
Symbolbild: Tempo 30 wird auf Allschwiler Quartierstrassen bald zur Realität.
«Die Allschwilerinnen und Allschwiler erwarten zurecht, dass die in der Volksabstimmung angenommene Umsetzung der Tempo 30 Massnahmen zeitnah vorangetrieben wird. Bei diesen Abläufen handelt es sich aber um einen klar definierten politischen Prozess, den die Gemeinde zeitlich nur begrenzt beeinflussen kann. Jedoch geniesst dieses Projekt eine hohe Priorität.»![]()
Philippe Hofmann, Ressort Sicherheit
In zwei Lesungen hat sich der Gemeinderat mit dem Finanzplan 2026 – 2030 und dem Budget 2026 beschäftigt. Der Gemeinderat nimmt das erneute Kostenwachstum von CHF 3,4 Mio. sowie auch die deutlich höher budgetierten Steuereinnahmen zur Kenntnis.
Der Einwohnerrat wird an seiner Dezember-Sitzung über den Aufgaben- und Finanzplan 2026 – 2030 und das Budget 2026 befinden. Beide Unterlagen werden zu gegebener Zeit auf der Webseite der Gemeinde publiziert.
Das Reglement über Reklameeinrichtungen aus dem Jahr 2007 wird einer Revision unterzogen. Der Gemeinderat hat im September die Synopse des revidierten Reklamereglements für das freiwillige Mitwirkungsverfahren freigegeben. Das Mitwirkungsverfahren hat zum Ziel, Interessen und Unklarheiten zu einem frühen Zeitpunkt zu ermitteln und dadurch dem Reglement eine höhere Akzeptanz zu verleihen. Die Unterlagen werden vom 15. Oktober bis 14. November 2025 öffentlich aufgelegt. Interessensgruppen werden brieflich über das Mitwirkungsverfahren informiert.
Der Gemeinderat begrüsst die Errichtung einer Gedenkstätte für Sternenkinder auf dem Friedhof Allschwil. Als Sternenkinder gelten per Definition vor, während oder kurz nach der Geburt verstorbene Kinder.
Einmal mehr war im September auch die Schulraumplanung ein Thema im Gemeinderat, galt es doch im Hinblick auf die weiteren Planungs- und Projektierungsarbeiten, grundlegende Strategieentscheide zu treffen, die sowohl pädagogische, betriebliche, bauliche als auch finanzielle Aspekte umfassen.
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