03.07.2026
Gestützt auf $20 Abs. 5 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz im Kanton Basel-Landschaft (BSG BL) und in Absprache mit den Fachspezialisten erlässt der Kantonale Führungsstab ab dem 3. Juli 2026 12 Uhr - in Ergänzung zu den Verfügungen vom 25. Juni und vom 29. Juni 2026 - ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.
Mit Verfügung vom 25. Juni und vom 29. Juni 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt ergriffen. Da es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Böden sehr trocken. Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden. Die Waldbrandgefahrenstufe wird daher per 3. Juli 2026 12 Uhr auf Stufe 4 (gross) angehoben. Die in der Verfügung vom 25. Juni und vom 29. Juni 2026 angeordneten Massnahmen reichen daher namentlich zur Prävention von Waldbränden und somit zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt nicht aus.
Entsprechend wird - in Ergänzung zur Verfügung vom 25. Juni und vom 29. Juni 2026 - bis auf Widerruf verfügt:
Weiterhin gilt:
Kantonaler Führungsstab
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