Gemeinde Allschwil

Überarbeitetes Abfallreglement in Kraft

22.08.2022

Am 1. Juli 2022 sind sowohl das revidierte Abfallreglement als auch die revidierte Verordnung zum Abfallreglement der Gemeinde Allschwil in Kraft getreten. Die Anpassung des bestehenden Reglements aus dem Jahr 1992 wurde notwendig, nachdem der Umgang mit Abfällen auf Bundesebene neu geregelt wurde.

Ein zentraler Punkt der Revision besteht in der verbesserten Regelung zur Abfallvermeidung und damit zur Verhinderung von Littering sowie herumliegendem Abfall. In verschiedenen Bestimmungen des revidierten Abfallreglements und in der dazugehörigen Verordnung wird diesem Punkt Rechnung getragen. So sind bei Anlässen auf öffentlichem Grund sowie in gemeindeeigenen Lokalitäten Massnahmen zur Abfallvermeidung vorzusehen und bei bewilligungspflichtigen Anlässen kann die Gemeinde Allschwil neuerdings ein Abfallkonzept sowie den Nachweis einer nachhaltigen Veranstaltung einfordern. Art. 5 der revidierten Verordnung zum Abfallreglement präzisiert die Pflicht zur Abfallvermeidung bei Anlässen auf öffentlichem Grund. Neu kann die Gemeindeverwaltung kommerzielle Betriebe dazu verpflichten, Massnahmen zur Vermeidung von Littering zu ergreifen und genügend Sammelbehältnisse zur Verfügung zu stellen.

Abfallcontainer gegen herumliegende Abfallsäcke
Um herumliegende aufgerissene Abfallsäcke zu vermeiden, kann die Gemeindeverwaltung bei Gebäuden oder zusammengehörenden Gebäudegruppen mit mehr als fünf Wohnungen die Verwendung von Abfallcontainern anordnen. Klar geregelt ist nun auch, dass öffentliche Abfallbehältnisse nur zur Entsorgung von Kleinabfällen genutzt werden dürfen und das Entsorgen von aus Haushalten stammenden oder grösseren Mengen von Abfällen verboten ist.

Aufnahme von Bioabfuhr und Kunststoffsammlung
Hinsichtlich Abfalltrennung wurde die im Jahr 2006 eingeführte Bioabfuhr und die Kunststoffsammlung ins Abfallreglement resp. die dazugehörige Verordnung aufgenommen. Damit alle Haushalte ihre Küchenabfälle über die Bioabfuhr entsorgen können, sind Wohnungsvermieter dazu verpflichtet, ihrer Mieterschaft die Nutzung der Bioabfuhr zu ermöglichen. Die dezentrale Kompostierung wird weiterhin durch die Gemeinde gefördert und die Weihnachtsbäume können weiterhin kostenlos entsorgt werden.

Angepasste Strafbestimmungen
Angepasst wurden auch die Strafbestimmungen. Verstösse gegen das revidierte Abfallreglement oder gegen darauf gestützte Verfügungen können mit einer Busse von neu bis zu 5000 Franken geahndet werden.

Die beiden Erlasse sind auf der Webpage www.allschwil.ch > Verwaltung > Reglemente & Verordnungen aufgeschaltet.

© 2024 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.

Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».


Impressum. Datenschutz. Nutzungsbedingungen. Sitemap.

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.