Gemeinde Allschwil

Baugesuche KW 34

17.08.2014

Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 34

be. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:


048/1365/2014 Gesuchsteller/in: Sparta AG, Birsigstr. 10, 4103 Bottmingen. - Projekt: Mehrfamilienhausumbau und Autounterstand, Parzelle A 925, Feldstr. 33 + 35, 4123 Allschwil. – Neuauflage: Profile. - Projektverfasser/in: Glaser Saxer Keller AG, Birsigstr. 10, 4103 Bottmingen.

050/1421/2014 Gesuchsteller/in: Schäuble-Rogger Christina, Engehollenweg 11, 4123 Allschwil. - Projekt: Garage, Parzelle B 2595, Engehollenweg 11, 4123 Allschwil. - Projektverfasser/in: Lörracher Klaus, Neumattweg 15, 4124 Schönenbuch.


Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Hauptabteilung Hochbau-Raumplanung, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08.00 bis 11.45 Uhr, Montag / Mittwoch / Freitag 14.00 bis 17.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 061 / 486'25'52 oder '88)


Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis spätestens 1. September 2014 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstr. 29, 4410 Liestal, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.00 erheben.


Gemeindeverwaltung Allschwil
Hochbau - Raumplanung

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