Gemeinde Allschwil

Revision des Reglements über Reklameeinrichtungen

31.10.2025

Öffentliches Mitwirkungsverfahren

Die Gemeinde Allschwil revidiert zurzeit das Reglement über Reklameeinrichtungen von 2007 und die dazugehörigen Verordnungen. Es ist vorgesehen, dass das neue Reglement Anfang 2026 durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt und in Kraft gesetzt wird.

Dieses freiwillige Mitwirkungsverfahren hat zum Ziel Interessen und Unklarheiten zu einem frühen Zeitpunkt zu ermitteln. Alle Eingaben der Mitwirkung werden sorgfältig geprüft und abgewogen. Gleichzeitig muss festgehalten werden, dass es keine Garantie auf die Einarbeitung aller Eingaben in das Reglement gibt.

Gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) liegen die entsprechenden Unterlagen
vom 31. Oktober 2025 bis zum 01. Dezember 2025 öffentlich auf und können bei der Gemeindeverwaltung Allschwil, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 109, eingesehen werden.

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Telefon 061 486 25 52 oder 061 486 26 07).

Die dazugehörigen Dokumente:

- Reklamereglement
- Reklamereglement - Synopse

Wir bitten Sie Ihre Mitwirkung bis zum 01.12.2025 an die Gemeindeverwaltung Allschwil, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, z.H. Martina Löw, Baslerstrasse 111, 4123 Allschwil oder per E-Mail an ebau@allschwil.bl.ch zu senden.

Gemeinderat

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