Gemeinde Allschwil

Baugesuche KW 49

04.12.2025

Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 49

ft. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:

124/1602/2025 Bauherrschaft: SwissInncome AG, v.d. INREIM AG, Schanzeneggstrasse 1, 8002 Zürich – Projekt: Anbau Terrassen, Parzelle A467, Eschenstrasse 3/5, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: CSG Baumanagement AG, Nützi Andreas, Steinenring 46, 4051 Basel

130/1767/2025 Bauherrschaft: Friedrich Christina, Schützenmattstrasse 63, 4051 Basel – Projekt: Wärmepumpe, Parzelle A2050, Grünfeldstrasse 8, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Markus Gomer, Obschlagenstrasse 15, 8916 Jonen

131/1837/2025 Bauherrschaft: Simplex Building Solutions, Kuljanin Asmir, Kaysersbergerstrasse 45, 4055 Basel – Projekt: Wärmepumpe, Parzelle B146, Baslerstrasse 27, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Simplex Building Solutions, Kuljanin Asmir, Kaysersbergerstrasse 45, 4055 Basel

Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:

Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 109
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr, nachmittags nur nach telefonischer Vereinbarung
(Telefon 061 486 26 18 oder 061 486 25 52)

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis
spätestens 15. Dezember 2025 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden.
Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.

Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt

© 2025 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.

Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».


Impressum. Datenschutz. Nutzungsbedingungen. Sitemap.

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.