Gemeinde Allschwil

Baugesuche KW 45

06.11.2025

Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 45

ft. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:

046/0862/2023 Bauherrschaft: Senn Resources AG, Krayss Richard, Nägeli Claudio, Rheinschanze 6, 4056 Basel – Projekt: Büro- und Laborgebäude mit integrierter Transformatorenstation, Parzellen A5663, A5679BR, A5680BR, A5652, Hegenheimermattweg, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Herzog & de Meuron Basel Ltd., Reinhardt Daniel, Rheinschanze 6, 4056 Basel

115/1456/2025 Bauherrschaft: Birbaum Jean-Claude u. Sylvia, Dorfplatz 8, 4123 Allschwil – Projekt: Balkon mit Aussentreppe / Fassadenänderung, Parzelle B138, Dorfplatz 8, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Howald Philipp u. Maria Martinez, Amerbachstrasse 78, 4057 Basel

116/1467/2025 Bauherrschaft: Diacon Marcus u. Diacon-Diem Karin Marianne, Ochsengartenweg 34, 4123 Allschwil – Projekt: Um- und Anbau Zweifamilienhaus, Parzelle B1703, Ochsengartenweg 34, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: PM Mangold Holzbau AG, Dietrich Kevin, Hemmikerstrasse 55, 4466 Ormalingen

Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:

Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 109
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr, nachmittags nur nach telefonischer Vereinbarung
(Telefon 061 486 26 18 oder 061 486 25 52)

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis
spätestens 17. November 2025 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden.
Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.

Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt

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