29.10.2026
Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 44.
ft. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:
050/0820/2026 Bauherrschaft: Brügger Thomas, Weiherweg 24, 4123 Allschwil – Projekt: Wärmepumpe, Parzelle C1425, Weiherweg 24, 4123 Allschwil– Projektverantwortliche Firma/Person: MB Boiler & Heizung AG, Hohestrasse 199, 4104 Oberwil BL
076/1263/2026 Bauherrschaft: Rüegge Anton u, Susanne, Langgartenweg 30b, 4123 Allschwil – Projekt: Sitzplatzverglasung, Parzelle B2698, Langgartenweg 30b, 4123 Allschwil– Projektverantwortliche Firma/Person: Salewo GmbH, von Arx Nico, Dellenbodenweg 5, 4452 Itingen
077/1264/2026 Bauherrschaft: Vellarackal-Pariyarathu Kochurani, Langgartenweg 30a, 4123 Allschwil – Projekt: Sitzplatzverglasung, Parzelle B2699, Langgartenweg 30a, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Salewo GmbH, von Arx Nico, Dellenbodenweg 5, 4452 Itingen
096/1576/2026 Bauherrschaft: Wirth Stephanie u. Günter Robert, Sandweg 10, 4123 Allschwil – Projekt: Wärmepumpe, Parzelle A1642, Sandweg 10, 4123 Allschwil– Projektverantwortliche Firma/Person: Steiner Energietechnik AG, Baselstrasse 11, 4243 Dittingen
Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:
Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 109
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr, nachmittags nur nach telefonischer Vereinbarung
(Telefon 061 486 26 18 oder 061 486 25 52)
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis
spätestens 09. November 2026 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden.
Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.
Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt
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