30.10.2025
Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 44
ft. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:
047/0662/2025 Bauherrschaft: Mujagic Edin, Holeeweg 35, 4123 Allschwil – Projekt: Schwimmbad / Sichtschutzwand, Parzelle C1651, Holeeweg 35, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Jonasch & Gebler AG, Mühlemattweg 4, 4123 Allschwil
098/1338/2025 Bauherrschaft: Patriam AG, Guerra Fabrizio, Hauptstrasse 52A, 4105 Biel-Benken BL – Projekt: Um- und Ausbau Mehrfamilienhaus / Vordach, Parzelle A1965, Spitzwaldstrasse 51, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Patriam AG, Guerra Fabrizio, Hauptstrasse 52A, 4105 Biel-Benken BL
122/1576/2025 Bauherrschaft: Fisher Clinical Services GmbH, Beck Sabine, Steinbühlweg 69, 4123 Allschwil – Projekt: Einhausung Kältemaschine, Parzelle A3565, Steinbühlweg 69, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Taufer-Laffer Architekten GmbH, Taufer-Laffer Thomas, Wallstrasse 10, 4051 Basel
Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:
Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 109
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr, nachmittags nur nach telefonischer Vereinbarung
(Telefon 061 486 26 18 oder 061 486 25 52)
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis
spätestens 10. November 2025 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden.
Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.
Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt
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