Gemeinde Allschwil

Baugesuche KW 39

25.09.2025

Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 39

ft. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:

066/0962/2025 Bauherrschaft: T-MOSER GMBH Architekturbüro, Moser Timon, Oberwilerstrasse 65, 4102 Binningen – Projekt: Mehrfamilienhaus, Parzelle A-2074, Wegastrasse 6, 4123 Allschwil. – Projektverantwortliche Firma/Person: T-MOSER GMBH Architekturbüro, Moser Timon, Oberwilerstrasse 65, 4102 Binningen

093/1265/2025 Bauherrschaft: Gauci Maistre Ryan u. Nina, Spitzwaldstrasse 187, 4123 Allschwil – Projekt: Einfamilienhaus mit Carport, Parzelle B-2598, Römerweg, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Idealbau Architektur AG, Heiniger Isabelle, Schlossstrasse 3, 4922 Bützberg

097/1335/2025 Bauherrschaft: Guglielmino Sabrina u. Francesco, Rosenbergweg 49, 4123 Allschwil – Projekt: Schwimmbad, Parzelle B-2098, Rosenbergweg 49, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Magicpool AG, Issam Hafiz, Frobenstrasse 57, 4053 Basel

103/1358/2025 Bauherrschaft: LWS Wärmeservice GmbH, Oberwilerstrasse 73, 4106 Therwil – Projekt: Wärmepumpe, Parzelle C-1441, Herrenweg 17, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: LWS Wärmeservice GmbH, Oberwilerstrasse 73, 4106 Therwil

Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:

Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 109
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr, nachmittags nur nach telefonischer Vereinbarung
(Telefon 061 486 26 18 oder 061 486 25 52)

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis
spätestens 06. Oktober 2025 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden.
Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.

Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt

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