17.09.2026
Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 38.
ft. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:
088/2049/2022 Bauherrschaft: Sanders Grace und Howard, Ochsengasse 7 – Projekt: Anbau Wohnhaus, Parzelle B1518, Ochsengasse 7, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Atelier Claudia Ehrsam GmbH, Ehrsam Claudia, Birkenstrasse 5, 4142 Münchenstein – 1. Neuauflage: geändertes Projekt
038/0569/2025 Bauherrschaft: Basellandschaftliche Pensionskasse, Liestal c/o Adimmo AG, Haueter Thomas, Engelgasse 12, 4002 Basel – Projekt: Wohn- und Geschäftsüberbauung mit Autoeinstellhalle, Parzelle A1414, Baslerstrasse, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Burckhardt Architektur AG, Kaldewey Christian, Dornacherstrasse 210, 4002 Basel – 1. Neuauflage: geänderte Einstellhallenzufahrt
111/1437/2025 Bauherrschaft: Majuno AG, Schweizergasse 38, 4054 Basel – Projekt: Umbau und Aufstockung Mehrfamilienhaus, Parzelle A564, Spitzwaldstrasse 55, 55b, 55c, 55d, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Dürig Meerwein Architekten AG, Meerwein Benedikt, Nauenstrasse 41, 4002 Basel
071/1217/2026 Bauherrschaft: Sidoba AG, Schneider Simon, Arnold Böcklin-Strasse 29, 4051 Basel – Projekt: 2 Wärmepumpen, Parzelle A2179, Baslerstrasse 235, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Allemann Energietechnik GmbH, Kirchhölhleliweg 2, 4228 Erschwil
Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:
Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 109
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr, nachmittags nur nach telefonischer Vereinbarung
(Telefon 061 486 26 18 oder 061 486 25 52)
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis spätestens 28. September 2026 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden.
Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.
Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt
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