18.09.2025
Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 38
ft. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:
038/0731/2024 Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG INI-NET-VNI-WSD, Studer Patrick, Postfach, 4002 Basel – Projekt: Neubau einer Mobilfunkanlage mit Mast und neuen Antennen / AWSR, Parzelle B828, Schönenbuchstrasse – Projektverantwortliche Firma/Person: AXIANS Schweiz AG, Javaheri Siamak, Rütistrasse 28, 8952 Schlieren – 1. Neuauflage: geändertes Projekt
067/0979/2025 Bauherrschaft: Hartmann Rouven Oliver u. Mohler Astrid, Bettenstrasse 19, 4123 Allschwil – Projekt: Kamin, Parzelle A1993, Bettenstrasse 19 – Projektverantwortliche Firma/Person: Glutform Füürparadies GmbH, Hertnerstrasse 17, 4133 Pratteln
099/1347/2025 Bauherrschaft: Vargas-Nunez Graf Veronica u. Graf Ruedi, Im langen Loh 46, 4123 Allschwil – Projekt: Wärmepumpe, Parzelle A1812, Im langen Loh 46 – Projektverantwortliche Firma/Person: Heizwert AG, Vögtli Lukas, Grabenackerstrasse 4, 4142 Münchenstein
101/1355/2025 Bauherrschaft: Elser Mario u. Martinez Galan Teresa, Sommergasse 2, 4123 Allschwil – Projekt: Balkonverglasung, Parzelle A1201, Sommergasse 2 – Projektverantwortliche Firma/Person: Wintergartenland GmbH, Faschian Mike, In der Teichmatt 2a, 79689 Maulburg
107/1388/2025 Bauherrschaft: Erbgemeinschaft Grabenmattweg 33, 4123 Allschwil, vertreten durch Jüngling Franziska – Projekt: Velounterstand / Wärmepumpe, Parzelle A2579, Grabenmattweg 33 – Projektverantwortliche Firma/Person: Studio Schaffer, Geiger Dominique, Laufenstrasse 16, 4053 Basel
Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:
Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen,
Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 109
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr, nachmittags nur nach telefonischer Vereinbarung
(Telefon 061 486 26 18 oder 061 486 25 52)
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis
spätestens 29. September 2025 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden.
Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.
Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt
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