Gemeinde Allschwil

Baugesuche KW 35

28.08.2025

Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 35

ft. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:

017/0438/2022
Bauherrschaft: Moser Timon, Parkallee (41), 4123 Allschwil – Projekt: Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle / Schwimmbad; geändertes Attikageschoss; geändertes Projekt, Parzellen A1443, A1558, A6487, Parkallee (41), 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: T-MOSER GMBH – 3. Neuauflage: Vordach / Balkonstützen

014/0242/2025
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Studer Patrick, Postfach, 4002 Basel – Projekt: Neubau einer Mobilfunkanlage mit Mast und neuen Antennen / AWBG, Parzelle B1716, Gartenstrasse 34, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: AXIANS Schweiz AG, Javaheri Siamak, Rütistrasse 28, 8952 Schlieren

068/0996/2025
Bauherrschaft: ADEV Ökowärme AG, Huber Christian, Kasernenstrasse 63, 4410 Liestal – Projekt: Heizzentrale mit Kamin, Parzellen A1305, A443BR, Baselmattweg 193, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Müller Energie Consulting GmbH, Müller Werner, Gorenmattstrasse 19, 4102 Binningen

080/1118/2025
Bauherrschaft: Hänggi Nino u. Jana, Strengigässli 13, 4123 Allschwil – Projekt: Umbau und Aufstockung Einfamilienhaus, Parzelle B1433, Strengigässli 13, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Atelier für Bau & Design, Hauptstrasse 74, 4204 Himmelried

Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:

Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 109
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr, nachmittags nur nach telefonischer Vereinbarung
(Telefon 061 486 26 18 oder 061 486 25 52)

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis
spätestens 08. September 2025 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden.
Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.

Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt

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