Gemeinde Allschwil

Baugesuche KW 11

12.03.2026

Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 11.

ft. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:

074/1050/2025 Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Studer Patrick, Postfach, 4002 Basel – Projekt: Neubau einer Mobilfunkanlage mit Mast und neuen Antennen / ALGR, Parzelle A6473, Grabenring 21, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Axians Schweiz AG, Glandien Sarah, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen

084/1156/2025 Bauherrschaft: Lapanouse AG, Barandun Hannes, Hohestrasse 111, 4104 Oberwil BL – Projekt: Zweckänderung: alt Physiotherapie in neu Wohnung, Parzelle A1115, A3167BR, Hegenheimermattweg 123, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Lapanouse AG, Barandun Hannes, Hohestrasse 111, 4104 Oberwil BL

012/0148/2026 Bauherrschaft: Hänggi-Völker Christiane und Hänggi Daniel, Grabenmattweg 20, 4123 Allschwil – Projekt: Solaranlage, Parzelle A2565, Grabenmattweg 20, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Axova AG, Aebi Michael, Löhrweg 6, 4442 Diepflingen

Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:

Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 109
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr, nachmittags nur nach telefonischer Vereinbarung
(Telefon 061 486 26 18 oder 061 486 25 52)

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis
spätestens 23. März 2026 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden.
Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.

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