19.02.2026
Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 08.
ft. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:
123/1578/2025 Bauherrschaft: Agrano AG, Thurau Andreas, Ringstrasse 19, 4123 Allschwil – Projekt: Um- und Anbau Gewerbegebäude, Parzelle A3359, Ringstrasse 19, 4123 Allschwil– Projektverantwortliche Firma/Person: Vogel Architekten, Baslerstrasse 15, 4310 Rheinfelden
127/1692/2025 Bauherrschaft: Baris Ayse u. Deiss Luca, Emil Frei-Strasse 37, 4142 Münchenstein – Projekt: Einfamilienhaus, Parzelle B3222, Oberwilerstrasse 49c, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: MDV Architektur & Baumanagement GmbH, Shala Marianna, Rohrgasse 15, 4226 Breitenbach
134/1872/2025 Bauherrschaft: Fisher Clinical Services GmbH, Roszko Edyta, Steinbühlweg 69, 4123 Allschwil – Projekt: Kälteanlage, Parzelle A3565, Steinbühlweg 71, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Häring Plan, Häring Michael, Hasenrainstrasse 106, 4102 Binningen
005/0060/2026 Bauherrschaft: Sunrise GmbH - Mobile Infrastructure, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark (Opfikon) – Projekt: Um- und Ausbau der bestehenden Mobilfunkanlage mit neuem Mast und neuen Antennen "BA005-4", Parzelle A1, Lachenstrasse 24e, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: TM Concept AG, Delfterstrasse 12, 5000 Aarau
Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:
Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 109
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr, nachmittags nur nach telefonischer Vereinbarung
(Telefon 061 486 26 18 oder 061 486 25 52)
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis
spätestens 02. März 2026 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden.
Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.
Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt
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