26.05.2025
Gemäss § 31 des Raumplanungs- und Baugesetzes wird folgende öffentliche Planauflage durchgeführt: Bau- und Strassenlinienplan linksufriges Bachgrabengebiet; Elsässerweg, Mutation Lachenstrasse, Teilstück Kiesstrasse bis Landesgrenze.
Die Lachenstrasse im Abschnitt Kiesstrasse bis Rue de Bâle durchschneidet das Betriebsareal des dort ansässigen Beton- und Kieswerks. Aus sicherheitsrelevanten wie auch betrieblichen Gründen soll dieser Strassenabschnitt um ca. 135 m in südwestlicher Richtung als Elsässerweg verlegt werden. Mit einem Bau- und Strassenlinienplan will die Gemeinde die raumplanerische Grundlage für die Erstellung des Elsässerwegs schaffen.
Der Einwohnerrat hat den Bau- und Strassenlinienplan linksufriges Bachgrabengebiet; Elsässerweg, Mutation Lachenstrasse, Teilstück Kiesstrasse bis Landesgrenze, in seiner Sitzung vom 9. April 2025 erlassen. Gemäss § 31 des Raumplanungs- und Baugesetzes wird nun die öffentliche Planauflage durchgeführt.
Der Bau- und Strassenlinienplan linksufriges Bachgrabengebiet; Elsässerweg, Mutation Lachenstrasse, Teilstück Kiesstrasse bis Landesgrenze, kann in der Zeit vom 6. Juni 2025 bis 8. Juli 2025 bei der Gemeindeverwaltung Allschwil, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. Stock, während der Öffnungszeiten oder unter www.allschwil.ch eingesehen werden.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:
Montag, 8.30–11.30 Uhr, 13.30–18 Uhr
Dienstag, 8.30–11.30 Uhr
Mittwoch, 8.30–11.30 Uhr, 13.30–17 Uhr
Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr
Freitag, 8.30–14 Uhr (durchgehend)
Einsprachen zum Bau- und Strassenlinienplan sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens am 8. Juli 2025 schriftlich und begründet beim Gemeinderat einzureichen.
Dokumente zum Download
Der Gemeinderat
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