Die Gemeinde Allschwil unterstützt lokale Vereine der Sparten Jugend, Sport, Kultur, Umwelt und Soziales mit einem jährlichen finanziellen Beitrag. Voraussetzungen dazu sind u.a., dass ein Verein seinen Sitz in Allschwil hat, seit mindestens fünf Jahren besteht und regelmässig Aktivitäten durchführt.
Die Gemeinde Allschwil würdigt jedes Jahr erfolgreiche Athletinnen und Athleten mit dem Allschwiler Sportpreis. Ausgezeichnet werden sowohl Einzel- als auch Teamsportlerinnen und -sportler mit Wohn-sitz in der Gemeinde. Massgebend für die diesjährige Preisverleihung sind die Wettkampferfolge von 2023. Regelmässig werden zudem auch Personen geehrt, welche sich ausserordentlich für den Sport auf lokaler Ebene engagiert haben.
Die Gemeinde Allschwil hat sich aus vielen Bewerbungen für Nadja R. Buser als neue Leiterin des Ortsmuseums Allschwil entschieden. Die 52-jährige Kulturwissenschaftlerin wird ihre neue Stelle per 1. Juli dieses Jahres antreten und die Wiedereröffnung und die Sanierung des Museums federführend vorantreiben.
Seit 2010 bietet die Gemeinde Allschwil die Bioabfuhr für Grüngut sowie Rüst- und Speiseabfälle an. Für die fachgerechte Grüngutverarbeitung ist es wichtig, dass das angelieferte Material keinen Abfall enthält und nur kompostierbare Beutel verwendet werden.
Im Februar hat der Gemeinderat zwei ordentliche Sitzungen abgehalten. Ein wichtiges Geschäft war die Umsetzung der kurzfristigen Schulraumplanung, denn sowohl die Primarschule als auch die Musikschule benötigen für das Schuljahr 2024/2025 zusätzlichen Schulraum. Ausserdem beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Neugestaltung der Spiel- und Freifläche Plumpi und erteilte Aufträge für die gestalterische Konzeption und bauliche Umsetzung.
Erwahrung der Wahl von sieben Gemeinderätinnen und Gemeinderäte anlässlich der Urnenwahl vom 3. März 2024 für die Legislaturperiode vom 1.7.2024 bis 30.6.2028
Die Sperrung der Oberwilerstrasse in Allschwil wird am Gründonnerstag, den 28. März 2024 aufgehoben. Die Bauarbeiten sind bis auf den Einbau des Deckbelags abgeschlossen.
Gestützt auf §17 und §21 des Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Allschwil beträgt die Belegungsdauer aller Reihengräber und Urnennischen maximal 25 Jahre, Familien- und Doppelgräber maximal 50 Jahre.
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