Die vierte Ausgabe von Bachgraben Insights Ende September im Alba-Haus zeigte: Mobilität ist im Areal kein Nebenthema, sondern ein laufendes Gemeinschaftsprojekt von Gemeinde, Kanton, Wirtschaft und ÖV-Partnern. Ziel bleibt, die Erreichbarkeit schrittweise zu verbessern – mit konkreten Angebotsanpassungen, einer guten Koordination und einem offenen Austausch zwischen den Akteuren.
Wie kann Allschwil klimafreundlicher werden? Beim Workshop postfossilCities am 12. November sind die Einwohnerinnen und Einwohner eingeladen, gemeinsam mit dem Gemeinderat über Wege in eine nachhaltige Zukunft zu diskutieren und eigene Ideen einzubringen.
Am diesjährigen Naturschutztag pflanzen wir eine Naturhecke beim Müliagger nahe der Plumpi. Mit einer Vielzahl verschiedener Sträucher schaffen wir einen neuen wertvollen Lebensraum für Vögel und Insekten. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Allschwil und alle Interessierten sind eingeladen, mitanzupacken und einen aktiven Beitrag zum lokalen Naturschutz zu leisten.
Am Donnerstag, 13. November 2025, steht im Freizeithaus Allschwil alles im Zeichen des Übergangs in die Pensionierung – einer Lebensphase voller Veränderungen, Möglichkeiten und neuer Perspektiven. Unter dem Titel «Pensioniert! Und jetzt?» bietet der Abend Raum für Austausch, Inspiration und ehrliche Gespräche.
Der Anmeldeschluss für das kommende Frühlingssemester der Musikschule Allschwil (Beginn: Montag, 19. Januar 2026) ist der 15. Novmeber 2025. Lektionsverlängerungen, Abmeldungen sowie Anträge für Kursgeldermässigung sind ebenfalls bis zum genannten Termin mit den entsprechenden Formularen an das Sekretariat der Musikschule einzureichen.
Der Winterunterhalt an den öffentlichen Strassen ist zweigeteilt: Alle Grundstückseigen-tümer/innen sind verpflichtet, die an ihre Grundstücke angrenzenden öffentlichen Trottoirs und Fusswege begehbar zu halten. Der Kanton und die Gemeinde sind nur für die Räumung der Fahrbahnen zuständig. Für den Winterunterhalt an Privatstrassen sind deren Eigentümer/innen verantwortlich.
Die Gemeindesteuer 2025 wird am 31. Oktober 2025 zur Zahlung fällig (gemäss §6 des kommunalen Steuerreglements). Dies hat zur Folge, dass auf geschuldeten Steuerbeträgen, die nach diesem Zeitpunkt beglichen werden, ein Verzugszins von 4.75 % erhoben wird.
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