Der aus Nordamerika stammende Waschbär wurde in den 1930er-Jahren für die Pelzproduktion nach Deutschland gebracht und später freigesetzt. In der Natur hat er sich in den letzten 20 Jahren exponentiell vermehrt, seit einigen Jahren auch in der Schweiz. Der anpassungsfähige, räuberische Allesfresser stellt eine Herausforderung für den Menschen und eine Gefahr für einheimische Tiere dar.
Die Gemeinde Allschwil möchte die Weichen für die Partizipation und Kommunikation bei diesen Themen neu stellen. Zum Start des Prozesses möchte der Gemeinderat mit einer Online-Umfrage eine Standortbestimmung bei der Bevölkerung durchführen. Diese Umfrage kann bis Ende April 2026 online ausgefüllt werden.
Zum Schutz der Wildtiere und ihrem Nachwuchs sind während der Brut- und Setzzeit von Anfang April bis Ende Juli alle Hunde im Wald und an den Waldsäumen im Kanton Basel-Landschaft stets an der Leine zu führen (siehe auch § 38 Abs. 1 des Kantonalen Jagdgesetzes sowie § 35 Abs. 2 des Polizeireglements der Einwohnergemeinde Allschwil). Diese Regelung gilt somit auch im Allschwiler Wald.
Fotografie ist weit mehr als nur der Druck auf den Auslöser – sie verbindet Technik, Kreativität und einen wachen Blick für besondere Momente. Ein neuer Fotografiekurs bietet Interessierten die Möglichkeit, die Grundlagen der Bildgestaltung zu erlernen und den eigenen fotografischen Stil zu entwickeln.
Die Asiatische Tigermücke breitet sich in Allschwil aus. Um die weitere Ausbreitung einzudämmen, ist die Bevölkerung aufgefordert, stehendes Wasser in Behältnissen zu vermeiden. Private können ein biologisches Larvizid in der Gemeindeverwaltung beziehen, mit dem Schächte und Entwässerungsrinnen behandelt werden können.
Die Gemeinde Allschwil, die Primeo Energie AG und die IWB modernisieren ihre Infrastruktur. Aus diesem Grund sind die Bauarbeiten in den unten genannten Perimetern vorgesehen.
Die Gemeinde Allschwil führt im März eine digitale Verstorbenen-Suche ein. Diese ermöglicht Besucherinnen und Besuchern des Friedhofs eine einfache Orientierung und erleichtert das Auffinden von Grabstätten.
Am 1. April beginnt die Brut- und Setzzeit. Ab diesem Datum sind grössere Eingriffe in Gehölze und Hecken sowie das Fällen von Bäumen zu vermeiden. Sollten Tiere in der Hecke nisten, ist der Rückschnitt von Gesetzes wegen verboten.
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