25.09.2017
Mitwirkungsverfahren
Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes laden wir Sie ein, sich zur Quartierplanung "Wohnen Wegmatten" (Baselmattweg, Parzelle A316) zu äussern. Es können Einwände erhoben und Vorschläge zur Planung eingereicht werden. Die Eingaben sind schriftlich innerhalb der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten.
Die Auflage über das öffentliche Mitwirkungsverfahren dauert vom 4. September 2017 bis am 6. Oktober 2017 bei der Gemeinde Allschwil, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110, Allschwil.
Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 08.00 bis 11.45 Uhr und Montag, Mittwoch und Freitag, 14.00 bis 16.45 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 061 486 25 89 oder 52).
Die dazugehörigen Dokumente finden Sie hier:
Auflageakten:
- Quartierplan
- Quartierplan-Reglement
Orientierende Auflageakten:
- Planungs- und Begleitbericht
- Verkehrsgutachten
- Schattendiagramm
Gemeinderat Allschwil
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