Gegen die Erklärung der Gemeinnützigkeit des Bahnanschlusses durch die französische Präfektur des Départements Haut-Rhin im Jahr 2022 legte Allschwil mithilfe einer französischen Anwaltskanzlei Rekurs ein. Das französische Verwaltungsgericht in Strassburg hat die Gemeinnützigkeit nun Anfang Mai grundsätzlich bestätigt und alle Anklagepunkte der Gemeinde Allschwil abgewiesen. Der Gemeinderat nimmt die Abweisung des Rekurses enttäuscht zur Kenntnis und verzichtet nach sorgfältiger Abwägung aufgrund geringer Erfolgsaussichten auf einen erneuten Rekurs.