Gemeinde Allschwil

Baugesuche KW 18

02.05.2024

Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 18

ft. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass das folgende Baugesuch zur Einsichtnahme aufliegt:


031/0614/2024 Bauherrschaft: Clénin Francis Pascal u. Gigon Patricia, Weiherweg 22, 4123 Allschwil –
Projekt: Kamin, Parzelle C1426, Weiherweg 22, 4123 Allschwil –
Projektverantwortliche Firma/Person: Füürparadies GmbH, Hertnerstrasse 17, 4133 Pratteln

032/0621/2024 Bauherrschaft: allsol GmbH, Dabetic Vladimir, Kägenstrasse 14, 4123 Allschwil –
Projekt: Wärmepumpe, Parzelle A1376, Bachgrabenweg 13, 4123 Allschwil –
Projektverantwortliche Firma/Person: allsol GmbH, Dabetic Vladimir, Kägenstrasse 14, 4123 Allschwil

025/0517/2024 Bauherrschaft: FOR GmbH, Dahm Frederic, Lautengartenstrasse 8, 4053 Basel –
Projekt: 3 Padel Tennisplätze / Garderobencontainer, Parzelle C1325, Binningerstrasse, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: FOR GmbH, Dahm Frederic, Lautengartenstrasse 8, 4053 Basel –
1. Neuauflage: Profile; "Allfällig bereits erhobene Einsprachen behalten ihre Gültigkeit"


Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:

Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8 bis 11.45 Uhr, Montag 13.30 bis 18 Uhr (vor Feiertagen bis 17 Uhr) / Mittwoch / Freitag 13.30 bis 17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Telefon 061 486 26 18 oder 061 486 25 52)


Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis spätestens
13. Mai 2024 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden.
Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.


Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt

© 2024 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.

Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».


Impressum. Datenschutz. Nutzungsbedingungen. Sitemap.

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.