Gemeinde Allschwil

Beschlüsse vom 12.11.2014

Geschäft 4210
Beim dringlichen Postulat von Jean-Jacques Winter, SP-Fraktion, vom 04.11.2014, betreffend Erhalt der Fussgängerstreifen bei der Querung der Spitzwaldstrasse beim Lerchenweg, der Merkurstrasse und der Jupiterstrasse wird die Dringlichkeit grossmehrheitlich bejaht und einstimmig überwiesen.

Geschäft 4212
Beim dringlichen Postulat von Ueli Keller und Christoph Ruckstuhl, EVP/Grüne-Fraktion, vom 06.11.2014, betreffend Fussgängerstreifen Spitzwaldstrasse – Lerchenweg wird die Dringlichkeit grossmehrheitlich bejaht, jedoch von der EVP/Grüne-Fraktion zurückgezogen.

Geschäft 4181 / A
Der Bericht des Gemeinderates vom 14.05.2014 und 17.09.2014, zur Einführung Parkraumbewirtschaftung wird in erster Lesung behandelt. Die zweite Lesung folgt an der Dezembersitzung des Einwohnerrates.

Geschäft 4208 / A
Der Bericht des Gemeinderates vom 22.10.2014, betreffend Revision des Vertrages zwischen den Einwohnergemeinden Allschwil und Schönenbuch über einen gemeinsamen Bevölkerungsschutz Allschwil – Schönenbuch wird beraten und es werden folgende Beschlüsse gefasst:

Der Antrag auf Behandlung des Geschäftes in einer Lesung wird einstimmig gutgeheissen.

1. Der revidierte Vertrag zwischen den Einwohnergemeinden Allschwil und Schönenbuch über den gemeinsamen Bevölkerungsschutz Allschwil – Schönenbuch wird einstimmig genehmigt.

In der Schlussabstimmung wird das Geschäft 4208/A einstimmig als Ganzes abgeschrieben.

Geschäft 4086B
Der Bericht des Gemeinderates vom 05.02.2014, betreffend Abrechnung über den Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 889‘000.00 inkl. MWST für die Vorprojektierung „Unser neues Schulhaus“, Gartenhof (Parzelle A-5447) wird beraten und es wird folgender Beschluss gefasst:

1. Die Abrechnung über den Verpflichtungskredit im Betrag von CHF 778'267.80 inkl. 8% MWST für die Vorprojektierung "Unser neues Schulhaus", Gartenhof (Parzelle A-5447) wird einstimmig genehmigt.

In der Schlussabstimmung wird das Geschäft 4086B einstimmig als Ganzes abgeschrieben.

Geschäft 3987B
Der Bericht des Gemeinderates vom 17.09.2014, betreffend Abrechnung über das Geschäft Nr. 3987 Gesamtstrategie „Unser neues Schulhaus“ wird beraten und es werden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Die Abrechnung über den Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 369'415.10 inkl. 8% MWST für die Durchführung eines öffentlichen Architekturwettbewerbs für ein neues Schulhaus mit Dreifach-Turnhalle und Aula auf dem Gartenhof Vorprojektierung "Unser neues Schulhaus", Gartenhof (Parzelle A 5447), wird einstimmig genehmigt.

2. Die Abrechnung über den Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 2'900'000.00 inkl. 8% MWST für den Kauf der UBS-Sportanlage am Hegenheimermattweg (Parzelle A 103) mit einer Fläche von 10'976 m2 inkl. Bauten und Anlagen wird einstimmig genehmigt.

3. Die Abrechnung über den Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 1'000'000.00 inkl. 8% MWST für den Kauf der Parzelle A 100 am Hegenheimermattweg (Teil der UBS Sportanlage) von einem privaten Grundeigentümer mit einer Fläche von 4'696 m2 inkl. Bauten und Anlagen (inkl. 2.5% Handänderungssteuer und MWST) wird einstimmig genehmigt.

4. Die Abrechnung über den zusätzlichen Bruttoaufwand in Höhe von CHF 82'433.65 inkl. 8% MWST für den betrieblichen Unterhalt (Sicherstellung des Betriebes, Pflege und Unterhalt sowie Energie- und Wasserkosten) auf den beiden Parzellen während des Jahres 2011 zu Lasten der laufenden Rechnung 2011 mit Gutheissung der Rechnung am 19./20. Juni 2012 (Geschäft 4056) wird einstimmig genehmigt und zur Kenntnis genommen.

5. Die Abrechnung über den Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 88'797.70 inkl. 8% MWST für die Planung der baulichen Ersatzmassnahmen für die entfallende Sportanlage Gartenhof wird einstimmig genehmigt.

6. Die Abrechnung über den zusätzlichen Bruttoaufwand in Höhe von CHF 61'812.65 inkl. 8% MWST für die externe Projektleitung zu Lasten der laufenden Rechnung 2011 mit Gutheissung der Rechnung am 19./20. Juni 2012 (Geschäft 4056) wird einstimmig genehmigt und zur Kenntnis genommen.

In der Schlussabstimmung wird das Geschäft 3987B einstimmig als Ganzes abgeschrieben.

Gemäss § 121 des Gemeindegesetzes unterliegt der Beschluss des Geschäftes 4208/A dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am 22. Dezember 2014, 24.00 Uhr ab.

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