Gemeinde Allschwil

Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern: Wahl- und Abstimmungstermin Juni 2024

11.03.2024

Wie bei jeder Abstimmung vergibt die Gemeinde Allschwil unentgeltlich ihre gemeindeeigenen Plakatständer zum Zweck der politischen Werbung respektive der Abstimmungsempfehlung zu einer der genannten Abstimmungsvorlagen.

Am 9. Juni 2024 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:

Eidgenössische Vorlagen
Auf Beschluss des Bundesrats an seiner Sitzung vom 31. Januar 2024 werden am 9. Juni 2024 folgende vier eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung gelangen:

  1. Volksinitiative vom 23. Januar 2020 «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»
  2. Volksinitiative vom 10. März 2020 «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»
  3. Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
  4. Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

Kantonale Vorlage
Am 9. Juni 2024 wird folgende kantonale Vorlage zur Abstimmung gelangen:

  • 5. Änderung des Energiegesetzes vom 19. Oktober 2023 (LRV 2022/683)

Kommunale Wahl (Wahl des Gemeindepräsidiums)
Am 9. Juni 2024 erfolgt die Wahl des Gemeindepräsidiums. Sollte die Wahl des Gemeindepräsidiums kein Ergebnis bringen, kommt es am 30. Juni 2024 zur Nachwahl.

Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern
Berechtigt zur Nutzung sind folgende Zielgruppen:

  • Parteien, die im Allschwiler Einwohnerrat vertreten sind.
  • Initiativ- und/oder Referendumskomitees zu einer der zur Abstimmung gelangenden Vorlagen
  • Andere Gruppierungen, sofern diese eine Anspruchsberechtigung in Form von 15 Unterschriften durch Allschwiler Stimmberechtigte vorweisen können.

Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via beiliegenden Anmeldetalon (Word-Version hier herunterladen oder PDF-Version hier herunterladen) per E-Mail bis spätestens am 25. März 2024 an einwohnerdienste@allschwil.bl.ch zu richten.

Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und Gruppierungen sich am Plakataushang beteiligen. Die teilnehmenden Parteien und Gruppierungen werden anhand einer schriftlichen Bestätigung per Post rechtzeitig über ihr Kontingent informiert. Die Ständer stehen ab dem 29. April 2024 zur Verfügung.

Abteilung Einwohnerdienste

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