11.03.2024
Wie bei jeder Abstimmung vergibt die Gemeinde Allschwil unentgeltlich ihre gemeindeeigenen Plakatständer zum Zweck der politischen Werbung respektive der Abstimmungsempfehlung zu einer der genannten Abstimmungsvorlagen.
Am 9. Juni 2024 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Eidgenössische Vorlagen
Auf Beschluss des Bundesrats an seiner Sitzung vom 31. Januar 2024 werden am 9. Juni 2024 folgende vier eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Kantonale Vorlage
Am 9. Juni 2024 wird folgende kantonale Vorlage zur Abstimmung gelangen:
Kommunale Wahl (Wahl des Gemeindepräsidiums)
Am 9. Juni 2024 erfolgt die Wahl des Gemeindepräsidiums. Sollte die Wahl des Gemeindepräsidiums kein Ergebnis bringen, kommt es am 30. Juni 2024 zur Nachwahl.
Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern
Berechtigt zur Nutzung sind folgende Zielgruppen:
Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via beiliegenden Anmeldetalon (Word-Version hier herunterladen oder PDF-Version hier herunterladen) per E-Mail bis spätestens am 25. März 2024 an einwohnerdienste@allschwil.bl.ch zu richten.
Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und Gruppierungen sich am Plakataushang beteiligen. Die teilnehmenden Parteien und Gruppierungen werden anhand einer schriftlichen Bestätigung per Post rechtzeitig über ihr Kontingent informiert. Die Ständer stehen ab dem 29. April 2024 zur Verfügung.
Abteilung Einwohnerdienste
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